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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Jahreshauptversammlung | 30 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 603434 | ||
Datum | 16.01.2010 19:45 MSG-Nr: [ 603434 ] | 6104 x gelesen | ||
Geschrieben von Uwe Litau ja hab nicht gesagt das es einfach ist ;) mit dem Hausrecht is nicht mal so wichtig, will eig nur wissen wie es rein rechtlich darum steht, ob sie nun geduldet werden oder nicht ist ne andere sache. In den Satzungen der Gemeinde steht nichts hab durchgesehen und in der von der Feuerwehr halt auch nicht außer das was ich oben geschrieben habe, was aber nur auf die Einladungsfrist und die Veröffentlichungsfrist eingeht Auch wenn öffentlich eingeladen wird, lädt man doch die Mitglieder ein, damit ist diese Versammlung erstmal nicht öffentlich. Üblicherweise erhalten Nichtmitglieder eine separate Einladung. Gruß thomas Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF. Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion | ||||
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