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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Jahreshauptversammlung | 30 Beiträge | ||
Autor | Uwe 8L., Wuppertal / bergische Land | 603428 | ||
Datum | 16.01.2010 18:53 MSG-Nr: [ 603428 ] | 6160 x gelesen | ||
ja hab nicht gesagt das es einfach ist ;) mit dem Hausrecht is nicht mal so wichtig, will eig nur wissen wie es rein rechtlich darum steht, ob sie nun geduldet werden oder nicht ist ne andere sache. In den Satzungen der Gemeinde steht nichts hab durchgesehen und in der von der Feuerwehr halt auch nicht außer das was ich oben geschrieben habe, was aber nur auf die Einladungsfrist und die Veröffentlichungsfrist eingeht | ||||
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