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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Jahreshauptversammlung | 30 Beiträge | ||
Autor | Uwe 8L., Wuppertal / bergische Land | 603423 | ||
Datum | 16.01.2010 18:40 MSG-Nr: [ 603423 ] | 6008 x gelesen | ||
sry aber glaub reden aneinander vorbei. Das er sie bezüglich des Hausrechts verweißen KANN ist klar. ABer darf er das auf einer JHV auch?? Da sie ja öffentlich bekannt gemacht wird, könnte diese ja auch öffentlich sein und somit Personen teilnehmen die nichts mit der FF zu tun haben. Aber glaub du meinst das ist sie nicht und er kann sie ausschließen, oder? | ||||
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