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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Jahreshauptversammlung | 30 Beiträge | ||
Autor | Jose8f M8., Bad Urach / BaWü | 603421 | ||
Datum | 16.01.2010 18:34 MSG-Nr: [ 603421 ] | 6485 x gelesen | ||
Geschrieben von Uwe Litau Ja ist klar ;) was einladungen angeht ist mir das auch bewusst. Meine rede war von ungeladenen Gästen aus der Bevölkerung. :) Dieser Satz am Anfang hätte das Problem hinreichend geklärt. Es ist eine geshlossene Veranstaltung der Feuerwehr, wenn einer rein will der dort nichts zu suchen hat dann übt in den Räumlichkeiten der Feuerwehr am Besten gleich der anwesende BGM, ansonsten in Vertretung der LZ-Führer das Hausrecht aus und verweist die Personen ndas Gebäudes. Fertig. Sei in Zukunft so lieb und stell gleich sinnvolle Fragen, die alle erforderliche Angaben enthalten. Vielen Dank. mit freundlichen Grüßen Jo(sef) Mäschle | ||||
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