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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Jahreshauptversammlung | 30 Beiträge | ||
Autor | Juli8an 8H., Stemwede / NRW | 603415 | ||
Datum | 16.01.2010 18:11 MSG-Nr: [ 603415 ] | 6100 x gelesen | ||
Hallo, zumindest für den Teil des Vereins habe ich per Google die Aussage gefunden, dass über die Zulassung von Gästen der Versammlungsleiter entscheidet. Ansonsten einfach selber suchen nach "Vereinsrecht Jahreshauptversammlung". Gruß, Julian Ich vertrete hier ausschließlich meine persönliche und private Meinung und nicht die der Organisationen, denen ich angehöre. "Tradition ist nicht das Halten der Asche, sondern das Weitergeben der Flamme." Thomas Morus | ||||
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