News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Jahreshauptversammlung | 30 Beiträge | ||
Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 603410 | ||
Datum | 16.01.2010 18:03 MSG-Nr: [ 603410 ] | 6491 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Uwe Litau Ein übergeordnetes Hessisches, oder gar Deutsches Gesetzt gibt es da nicht??? ... Du suchst etwas für Hessen - solltest Du dann auch sagen ! Es gibt hierzu keine Regelung von Landesseite, weder allgemein (HGO) noch spezialgesetzlich (HBKG). Ist üblicherweise etwas, was sich in der gemeindlichen Satzung (entweder Hauptsatzung allgemein oder Feuerwehrsatzung speziell) zu regeln ist. Siehe z.B. hier im § 14 (1) 3. Satz oder § 15 (1): Fw-Satzung Gruss Gerhard | ||||
<< [Master] | antworten | |||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|