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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Jahreshauptversammlung | 30 Beiträge | ||
Autor | Uwe 8L., Wuppertal / bergische Land | 603396 | ||
Datum | 16.01.2010 17:37 MSG-Nr: [ 603396 ] | 7019 x gelesen | ||
also es handelt sich um eine Freiwillige Feuerwehr in der Satzung unter Jahreshauptversammlung steht nur: "Zeitpunkt, Ort und Tagesordnung jeder Jahreshauptversammlung sind den Feuerwehrangehörigen und dem Magistrat mindestens 2 Wochen vor der Versammlung schriftlich bekanntzugeben oder in dem "Nachrichtenblatt" öffentlich bekanntzumachen." Das Nachrichtenblatt ist eine lokale Zeitung die Jeder auf Wunsch zugestellt bekommt un in der Logale Informationen über Vereine und Neuigkeiten stehen. Die JHV ist die Versammlung der Aktiven, sowie vom Verein zugleich. Hoffe diese Angaben genügen ;) | ||||
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