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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Verdienstausfall Werkstudent Lehrgänge (LFS) | 11 Beiträge | ||
Autor | Maik8 Z.8, Naumburg / Sachsen- Anhalt | 602407 | ||
Datum | 10.01.2010 16:24 MSG-Nr: [ 602407 ] | 4097 x gelesen | ||
Zunächst einmal ist ganz klar zu sagen, dass das Feuerwehrwesen an sich Ländersache ist. Von daher sind Aussagen wie "Bei mir war das so und so" find ich nicht so toll vor allen dann nicht wenn man in einem anderen Bundesland wohnt. In der Regel wird nur der Lohn ersetzt der tatsächlich ausgezahlt wurde. Bei Freiberuflern wird das meist etwas anders gehandhabt. Dort wird der Verdienstausfall ersetzt. Aber zu sagen: "Ich hätte ja unter Umständen, möglicherweise arbeiten können" halte ich für ein eher unpassendes Argument. Wie gesagt, wenn dein Arbeitgeber dir Lohn zahlt, dann kann !ER! sich den Lohn zurückholen. Das du Geld direkt von der Stadt bekommst halte ich für nicht warscheinlich. Probieren geht aber immer über studieren! Soweit meine Meinung | ||||
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