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Thema | Feuerwehrführerscheine fürs Volk.. | 84 Beiträge | ||
Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 602353 | ||
Datum | 10.01.2010 02:42 MSG-Nr: [ 602353 ] | 34898 x gelesen | ||
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Geschrieben von Volker Leiste Es gibt immer einen Werksverkehr (Lieferanten, Kurierdienste etc.) , der auch geregelt sein muß. Dies erfolgt üblicherweise über den einfachen Hinweis, das auf dem Firmengelände die StVO gilt. Die STVO wird dann im Sinne einer UVV / "Stand der Technik" angewandt. Grüße, BeschFl für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei.. "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." (Marko Ramius) "Die Talente machen die Arbeit, und die Marktschreier bestimmen wo's lang geht." (Tom Clancy) Ich bin ein Freund der klaren Worte | ||||
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