| Rubrik | Rettungsdienst |
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| Thema | Schwerer Unfall mit Rettungsdienst in Leipzig! | 23 Beiträge |
| Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 602313 |
| Datum | 09.01.2010 19:48 MSG-Nr: [ 602313 ] | 5559 x gelesen |
| Infos: | 08.01.10 Leipzig: RTW kippt nach Unfall auf die Seite
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Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
1. Notarzt
2. Normenausschuss
Krankenhaus
Straßenverkehrsordnung
Geschrieben von Hanswerner KöglerFragt man sich sofort, warum fährt ein RTW mit Patient, betreut vom NA Richtung KH über eine rote Ampel?
schaue man in die StVO § 38.
Geschrieben von Hanswerner KöglerHat es die Situation wirklich erfordert, oder war es wieder mal der "Kick"...
In Deutschland gilt allgemein das Unschuldsprinzip.
Ergo gehe ich davon aus, das der höchstqualifizierte (der Akademiker der den Patienten betreut)
die Notwendigkeit eines schnellen Transportes festgestellt hat. Damit ergibt sich dann die medizinische Notwendigkeit.
Geschrieben von Hanswerner Kögler...auf jeden Fall ist der Schaden jetzt ein Größerer!
Ist er das bei einem Unfall nicht immer ?
mit freundlichen Grüßen
Michael
Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)
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