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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | Feuerwehrführerscheine fürs Volk.. | 84 Beiträge | ||
Autor | Joha8nne8s K8., Braunschweig/Magdeburg / Niedersachsen/ Sachsen-Anhalt | 602123 | ||
Datum | 08.01.2010 23:04 MSG-Nr: [ 602123 ] | 35026 x gelesen | ||
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Geschrieben von Volker Leiste Das bedeutet: In der FF darf dem FM nunmehr wieder ein LF8 schwer resp. LF10/6 fahren. Betritt er das Werksgelände für einen Einsatz in der BetrFw oder WF dann darf er das Fahrzeug nicht mehr fahren.Gilt denn innerhalb eiens Werkes überhaupt zwangsläufig die StVO? Ich kann doch auf meinem eigenen Acker auch mit allem fahren, was ich bezahlen kann. | ||||
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