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Thema | Feuerwehrmann als Verkleidung? | 31 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW | 602056 | ||
Datum | 08.01.2010 19:51 MSG-Nr: [ 602056 ] | 9465 x gelesen | ||
Geschrieben von Gerhard Bayer ... in Bayern schon (... Bier = Grundnahrungsmittel) ! Da gibts auch in der Kantine der BePol durchaus (normales) Bier. Und zumindest während des Aufstiegs meines Kollegen vor ein paar Jahren in den gD gab es nach seinen Schilderungen in Feuerwachen in Bayern zu Mittag durchaus ein (exakt eines !) Bier (Maschinisten ausgenommen). Was so definitiv nicht stimmt und sogar bundeseinheitlich geregelt ist in der PDV 350. - Im Dienst kein Alkohol - Außerhalb vom Dienst nur soviel, dass es keine Auswirkungen auf den Dienst hat! Gerade in der Bereitschaftspolizei (Ausbildungseinheiten) gibt es definitiv keinen Alkohl zu den Dienstzeiten. Das ist zumindest in Dachau und Königsbrunn der Fall und dort hält man sich genau an die Vorgaben. Alkohol im Dienst wäre hier ein klares Dienstvergehen und hätte ein Disziplinarverfahren zur Folge. Genau genommen wäre nicht einmal der Sekt Orange zur Beförderung erlaubt. Die Zeiten des "Bullen von Tölz" oder der "Rosenheimcops" ist auch in Bayern schon lange vorbei. Wobe ich nichts gegen ein Feierabendbier nach Dienstende (DAB = Dienstabschlussbier) habe. Aber auch hier ist der Verbrauch von Anti-Alk deutlich gestiegen und Bier wurde schon entsorgt, weil es das Haltbarkeitsdatum überschritten hat. Bayern kocht eben auch nur mit Wasser, auch wenn die Feuerwehr dort Verkehr regeln darf (was rechtlich m. E. aber nicht legitim ist, da die StVO hier als Bundesverordnung abschließend regelt). Aber wie sagt ihr immer "Mir san mir" und das sei euch auch gegönnt. Mitleid bekommt man geschenkt! Neid muss man sich erarbeiten! | ||||
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