News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Zuweisung von Autobahnabschnitten für die Feuerwehr in NRW | 4 Beiträge | ||
Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 601391 | ||
Datum | 05.01.2010 22:10 MSG-Nr: [ 601391 ] | 2173 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Andreas Ferst Aber was nun, wenn die eine Bez.-Reg. die Last auf die Gemeinden abwälzt und sagt: Auf dessen Sprengel die BAB verläuft, der ist auch zuständig. ... dazu bräuchte es keine Bez.Reg. (oder für Hessen: Regierungspräsidium), denn das wäre ja der "Normalfall". Die Regelungen über Sonderzuweisungen durch die Bez.Reg./ Reg.Präs. bei den BAB erfolgt ja eben weil gerade das da nicht sinnvoll ist ... Man sollte doch nun - sofern nicht das Gegenteil bewiesen ist - davon ausgehen, dass diese Behörden soviel Sachverstand besitzen, dass da zweckmäßige Zuordnungen erfolgen. Es soll sogar soweit gehen, dass die RPs zweier Nachbarländer miteinander sprechen (zumindest zwischen HE und BW) ;-) - da soll es genau an der Landesgrenze sogar einen Tunnel geben ... Im Zweifelsfall sollte es oberhalb der Behörde ja auch noch eine Aufsichtsbehörde (=IM) geben ... Gruss Gerhard | ||||
<< [Master] | antworten | |||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|