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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Zuweisung von Autobahnabschnitten für die Feuerwehr in NRW | 4 Beiträge | ||
Autor | Andr8eas8 F.8, Meschede / NRW | 601383 | ||
Datum | 05.01.2010 21:54 MSG-Nr: [ 601383 ] | 2212 x gelesen | ||
Nach dem FSHG ist das ja auch so stimmig. Schneider ergänzt sogar, das bei Unstimmigkeiten das Im entscheidet. Aber was nun, wenn die eine Bez.-Reg. die Last auf die Gemeinden abwälzt und sagt: Auf dessen Sprengel die BAB verläuft, der ist auch zuständig. Die angesprochenen BAB eines Gemeindegebietes hat 2 AS. Der Abschnitt zwischen den beiden AS durchläuft mind 3 Gemeidegebiete, wenn auch zu Teil nur 500 mtr bis 1 Km.. Interessant wird es dann an der Hessen Grenze. Die AS liegt auf dem Gebiet der Gemeinde A. In FR Westen fährt die FF der Gemeinde B an der AS der Gemeinde A auf die BAB. In FR Osten aber fährt die Gemeinde C, aus dem Bundesland Hessen, auf die BAB. Die andere AS der Gemeinde A wurde fürher in FR Westen von der Gemeinde D, die an der AS gedreht hat, bedient Die FR Osten wurde von der Gemeinde A abgearbeitet. Ich hoffe. ihr blickt noch durch!!!!????? Gruß Andreas | ||||
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