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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | VG Berlin: Feuerwehrgebühren nach VU nicht immer zulässig | 8 Beiträge | ||
Autor | Mark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg | 601162 | ||
Datum | 05.01.2010 00:31 MSG-Nr: [ 601162 ] | 3065 x gelesen | ||
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Geschrieben von Wolfgang Mohr Meiner Meinung nach vollkommen richtig. 2 Fahrzeuge, wahrscheinlich auch noch mit Besatzung, für ein Wegziehen eines PKW's ist unverhältnismäßig. Du und ich, wir kennen die Meldung nicht... Geschrieben von Wolfgang Mohr Hier obliegt es dem Fingerspitzengefühl des Sachbearbeiters, den Personal und Geräteansatz so anzusetzen, wie er auch benötigt wurde (dies ist durchaus nach VG-Urteilen rechtens). Ich könnte mir vorstellen, dass da in einer BF in einer Millionenstadt nix mit kleinem Dienstweg ist. Geschrieben von Wolfgang Mohr Keine auslaufenden Betriebsmittel, keine Batterie abgeklemmt, nur PKW an den Rand geschoben..... Das Problem ist die Abrechnung nach vollen Einsatzstunden, eine weit verbreitete Praxis. Geschrieben von Wolfgang Mohr Davon abgesehen hätte ich gerne mal die Gebührenkalkulation gesehen, wo bei 1 Stunde Einsatzzeit 365€ herauskommen. Zwei Autos BF? Durchaus üblicher Satz, was man so im Netz liest. Bei uns wäre es im Übrigen 1 Stunde / 2 LF soweit ich das beurteilen kann nicht anders. Zumindest für meine alte Feuerwehr weiß ich das genau. Gruß, Markus Die große www.FEUERWEHR.de-Bug-Show! Wer findet den nervigsten / hässlichsten / ältesten Bug? ![]() | ||||
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