Frohes neues Jahr auch noch an dieser Stelle,
zum Einen sind die Gebührensatzungen Ländersache (FSHG) und Sache der Satzung der Kommune. Von daher kann ich nur über NRW was sagen, obwohl ich denke, dass es in Berlin ähnlich sein wird.
Geschrieben von Markus Weberaber die Art der Gebührenerhebung wurde kassiert.
Meiner Meinung nach vollkommen richtig. 2 Fahrzeuge, wahrscheinlich auch noch mit Besatzung, für ein Wegziehen eines PKW's ist unverhältnismäßig. Hier obliegt es dem Fingerspitzengefühl des Sachbearbeiters, den Personal und Geräteansatz so anzusetzen, wie er auch benötigt wurde (dies ist durchaus nach VG-Urteilen rechtens). Das Gleiche gilt beim zweiten Fall im Jahr 2006. Mal unter uns, hier hätte ich als Einsatzleiter einen Fehleinsatz draus gemacht. Keine auslaufenden Betriebsmittel, keine Batterie abgeklemmt, nur PKW an den Rand geschoben.....
Davon abgesehen hätte ich gerne mal die Gebührenkalkulation gesehen, wo bei 1 Stunde Einsatzzeit 365€ herauskommen.
Grüße aus NRW
Dies ist nur meine unmaßgebliche Meinung, die gerne Berichtigt werden darf, wenn ich falsch liege...
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