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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Ölspuren, juristisch aufgedröselt | 31 Beiträge | ||
Autor | Erns8t S8., Bad Münstereifel / NRW | 600835 | ||
Datum | 02.01.2010 21:03 MSG-Nr: [ 600835 ] | 10982 x gelesen | ||
Hallo Für die Feuerwehr ist die Gefahr beseitigt wenn z.B. die Straße gesperrt worden ist. Eine Ölspurbekämpfung ist nicht unbedingt Aufgabe der Feuerwehr. Wenn die Feuerwehr (Gemeinde) eine Fachfirma zur beseitigen der Ölspur einsetzt muss sie bisher die Kosten tragen! Es sei den ein Verursacher ist bekannt. Ist kein Verursacher bekannt ersetzte bisher der Straßenbaulastträger nur die Sachkosten (Ölbindemittel). Obwohl die Gemeinde in der Regel nicht der Straßenbaulastträger bei Land und Bundesstraßen ist trug sie die Kosten für die Verkehrssicherheit. Nun kann die Gemeinde alle Kosten bei dem Straßenbaulastträger zurück fordern. Ein weiteres Beispiele könnt meiner Meinung nach die Beseitigen von Verkehrsstörungen (Straßenverunreinigung durch Fett, verlorene Ladung usw.) sein. Ich denke mir, dass die Rechtsabteilungen der Ämter der Verwaltungen schon wissen wie mit der Gesetzesänderung um zugehen ist. Mit freundlichen Grüßen E. Springer | ||||
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