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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Ölspuren, juristisch aufgedröselt | 31 Beiträge | ||
Autor | Stef8an 8H., Essen / NRW | 600824 | ||
Datum | 02.01.2010 20:07 MSG-Nr: [ 600824 ] | 11019 x gelesen | ||
Geschrieben von Ernst Springer Die Gemeinde unterhält zur Schadensabwehr usw. eine Feuerwehr und wenn diese im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags für andere Behörden tätig wird kann die Gemeinde jetzt bei diesen Behörden alle Kosten in Rechnung stellen. Mach mal ein Beispiel mit Bezug zu Ölspuren, was mit der neuen Rechtslage anders ist als vorher. Mir fällt nur der Fall ein, dass eine Gemeinde eine Ölspur auf einer Landstraße beseitigt - das war ja auch die Ursprungslage bei dem "Ölspururteil". Wenn die Ölspurbeseitigung nun aber zu den Pflichtaufgaben der kommunalen Feuerwehren gehört, wird die Feuerwehr auch nicht für die andere Behörde (=Landkreis) tätig. Was bringt dann die neue Regelung? Gruß, Stefan Gruß, Stefan | ||||
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