| Rubrik | Fahrzeugtechnik |
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| Thema | Führungsorganisation oder jeder macht was er will. war Sitzplatz | 17 Beiträge |
| Autor | Mich8ael8 L.8, Dausenau / RLP | 600442 |
| Datum | 31.12.2009 17:06 MSG-Nr: [ 600442 ] | 3708 x gelesen |
Kreisfeuerwehrinspekteur
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
Zugführer
Verbandführer
Drehleiter mit Korb
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
Tanklöschfahrzeug
Mir stellt sich die Frage ob in dem Gesetz definitiv "muss nicht" drinsteht. Denn spätestens wenn der Leiter der Feuerwehr (bei uns der Wehrleiter) oder bei höheren Alarmstufen der KFI kommt kann der die Einsatzleitung übernehmen. Müssen tut er es nicht. Wobei ich als GF froh wäre wenn mir bei entsprechender Lage ein ZF oder VF die Sache abnimmt.
Allerdings habe ich Anfang des Monats einen ähnlichen Fall gehabt. Der Stützpunkt kam bei einem Kaminbrand zur unterstützung mittels DLK und WBK. Zufälligerweise war der GF auf dem TLF (mit WBK) auch ZF. Übernommen hat er den Einsatz nicht. Das war aber eine Sache der Absprache.
Gruß
ML
Alle Beiträge geben meine eigene Meinung wieder.
Sollte sich jemand daran stören so stehe ich jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.
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| | 31.12.2009 07:45 |
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Jörn7 P.7, Briesen (Mark) Sitzplatz ZF im LF (war: Unterschied KdoW zu PKW?) | |