Geschrieben von Alexander KörberWer sollte Zugang zur Atemschutzwerkstatt haben und wer sollte, wenn abschließbare Schränke vorhanden sind, dazu Zugang haben und die Unterlagen einsehen können.
Zugang zum Raum: Atemschutzgerätewart, Übergeordnete Führungskrafte, eingewiesenes Reinigungspersonal
Zugang zu Unterlagen und Gerät: Atemschutzgerätewart, Übergeordnete Führungskrafte,
MkG
Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ...
 Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen
|