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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Brandsicherheitsdienst | 25 Beiträge | ||
Autor | Manu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz | 599878 | ||
Datum | 29.12.2009 15:12 MSG-Nr: [ 599878 ] | 7005 x gelesen | ||
Geschrieben von Dennis Edner Normalerweise erlischt dann die Betriebserlaubnis des Gebäudes für seine vorgesehene Nutzung. Wies sieht denn die Betriebserlaubnis für ein Gebäude eigentlich aus? Letztendlich werden jeden Tag an vielen Stellen viele BMAs vorrübergehend abgeschaltet. Die Gestellung einer Brandsicherheitswache kann sich aus verschiedenen Gründen ergeben. u.a. aus der Versamlungsstättenverordnung o.ä. Es mag auch sein, dass von der Bau- und/oder Ordnungsbehörde "Maßnahmen zur Früherkennung von Entstehungsbränden" angeordnet wurde. Grundsätzlich oder nur bei Nutzung vn Personen. (oder die Meldeanlage ist reines Privatvergnüngen des Eigentümers/Betreibers). Wenn die Person, die die Meldeanlage abschaltet, oder sinnigerweise nur die entsprechenden Meldergruppen, weiß was sie tut ist das ja alles kein Problem. Man kann die Brandfrüherkennung sicherlich auch durch einen menschlichen Melder anstelle durch einen automatischen Melder durchgeführen. | ||||
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