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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Brandsicherheitsdienst | 25 Beiträge | ||
Autor | jürg8en 8s., Trier / RLP | 599872 | ||
Datum | 29.12.2009 15:04 MSG-Nr: [ 599872 ] | 6916 x gelesen | ||
Die Frage wäre interessant, ob es eine BMA durch behördliche Auflage war oder ob ggf. "nur" eine Versicherung diese fordert. Ggf. ist sie auch nur aus rein privatem Interesse angelegt worden. Ich denke das unterscheidet das ganze dann etwas. Ich bekomme als Feuerwehr auch im normalen Abschaltvorgang keine Information darüber. Der Betreiber bzw. der der sie abschaltet muss seinen Kopf dafür hin halten... | ||||
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