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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | |||
Thema | Brandsicherheitsdienst | 25 Beiträge | |||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 599869 | |||
Datum | 29.12.2009 15:02 MSG-Nr: [ 599869 ] | 7150 x gelesen | |||
Geschrieben von Rene Schwendemann Deswegen die Frage, ob es nicht doch irgendwo gesetzlichgeregelt ist, wie zu verfahren ist, wenn die Anlage auf örtlichen Alarm oder ganz abgeschaltet wird. Mal in die Baugenehmigung schauen - das dürfte der Eigner sicher hingekommen. Zudem dürfte auch ein Blick in die Versicherungsunterlagen nicht schaden. Geschrieben von Rene Schwendemann Und diese person schaltet nach belieben bei Veranstaltungen diese Anlage einfach ab, ohne das die Feuerwehr Kenntnis hat und / oder anwesend ist. Dafür hat man ihm ja wohl auch den Schlüssel gegeben. Geschrieben von Rene Schwendemann Die Person ist auch keiner WF/ BF oder FF angehörig... Was hat das damit zu tun? MkG Marc
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