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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Brandsicherheitsdienst | 25 Beiträge | ||
Autor | Denn8is 8E., Menden / NW | 599862 | ||
Datum | 29.12.2009 14:39 MSG-Nr: [ 599862 ] | 7488 x gelesen | ||
Geschrieben von Rene Schwendemann Abschaltung der BMA Normalerweise erlischt dann die Betriebserlaubnis des Gebäudes für seine vorgesehene Nutzung. Die Stellung einer Brandsicherheitswache für die Dauer einer Veranstaltung kann eine Maßnahme sein um die Betriebserlaubnis aufrecht zu erhalten. Bei euch muss es eine Brandschutzdienststelle geben, die müssten das auch für den konkreten Fall wissen bzw. sind dafür zuständig. mit kameradschaftlichen Grüssen Das ist nur meine persönliche Meinung und nichts anderes! | ||||
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