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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Austrittserklärung NRW | 33 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW | 599656 | ||
Datum | 29.12.2009 08:48 MSG-Nr: [ 599656 ] | 23920 x gelesen | ||
Geschrieben von Michael Bayer Wobei der mir vorliegende Kommentar von "Schäfer - Hildinger" gleich im ersten Satz zu diesem Absatz sagt: Da sieht man mal wieder, dass auch Kommentare irren und nicht die Meinung der Rechtsprechung darstellen. Nicht einmal bei der Bundeswehr gibt es die "unehrenhafte Entlassung". Welche Folgen hat den die "unehrenhafte Entlassung" im Gegensatz zur "ehrenvollen Entlassung"? siehe auch: http://de.wikipedia.org/wiki/Unehrenhafte_Entlassung Diese Begrifflichkeit hat im Feuerwehrgesetz genau so viel zu suchen wie die "Fahnenflucht" o. ä. Da sollte man m. E. klar trennen und der Gesetzgeber hat m. E. wohl daran getan die ganze Sache "Ausschluss" zu nennen. Mitleid bekommt man geschenkt! Neid muss man sich erarbeiten! | ||||
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