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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Ölspuren, juristisch aufgedröselt | 31 Beiträge | ||
Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 599410 | ||
Datum | 27.12.2009 22:09 MSG-Nr: [ 599410 ] | 11306 x gelesen | ||
Geschrieben von Henning Koch Allerdings muss das die Gemeinde tun, Jo. Problem ist: Die Gemeinde kann Kosten nur auf Grundlage einer Satzung erheben. Rechnung durchreichen wurde in zwei Fällen dieser Art gerichtlich verneint. Frage mich nur, wie man dann noch klassische Ersatzvornahmen machen soll... Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | ||||
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