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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Austrittserklärung NRW | 33 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW | 599409 | ||
Datum | 27.12.2009 22:01 MSG-Nr: [ 599409 ] | 26886 x gelesen | ||
Geschrieben von Eberhard Conrad ja gut, Leiter der Feuerwehr/Stadtbrandmeister (war damals alles eine Person) Wieso begründen? Ich muss den Austritt nur anzeigen! Eine Begründung ist hierfür nicht erforderlich und könnte mir später mal - wenn ich ggf. wieder eintreten will - negativ ausgelegt werden! Im Endeffekt reicht der folgende Satz an den Verantwortlichen der Feuerwehr: "Sehr geehrter Herr XXXXXXX, hiermit erkläre ich gemäß den Vorgaben meinen Austritt aus der Freiwilligen Feuerwehr XXXXX zum XX.XX.XX. MfG XXXXX" Mehr braucht es eigentlich für den Austritt nicht! Nachfolgend müssen halt dann noch die Modalitäten (Abgabe Uniform, Piepser u.s.w.) geregelt werden. Mitleid bekommt man geschenkt! Neid muss man sich erarbeiten! | ||||
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