Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Ölspuren, juristisch aufgedröselt | 31 Beiträge |
Autor | Step8han8 K.8, Dörentrup / NRW | 599289 |
Datum | 27.12.2009 15:52 MSG-Nr: [ 599289 ] | 11281 x gelesen |
Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) Nordrhein-Westfalen
Geschrieben von Sebastian Weißoder habt ihr nun Saug-Wasch-Fahrzeuge in RAL 3000?
Gar nicht so abwegig, das folgt bereits aus dem Auftrag des § 1 Abs. 1 FSHG, wonach die Gemeinden "den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehren" unterhalten, "um... bei Unglücksfällen... Hilfe zu leisten". Aus dieser Aufgabenbestimmung folgt die Pflicht der Gemeinde, ihre Feuerwehr so mit persönlichen und sächlichen Mitteln auszustatten, dass sie im Hinblick auf den Einsatz in Gefahrensituationen - hier: Hilfeleistungen bei Unglücksfällen - funktionstüchtig ist.
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