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Rettungssanitäter, 520h Ausbildung;
Die Ausbildung richtet sich nach den „Grundsätzen zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst“ des Bund-Länderausschusses „Rettungswesen“ vom 20. September 1977
RubrikBerufsfeuerwehr zurück
ThemaRS ein Muß?5 Beiträge
AutorChri8sti8an 8S., Velbert / NRW599276
Datum27.12.2009 14:30      MSG-Nr: [ 599276 ]2775 x gelesen

Geschrieben von Andreas Bräutigamja, gehört zur Laufbahnausbildung! Sprich: Wer schon Beamter ist und kein RS ist, darf sich als "Altlast" zurücklehnen ;-)

Ok, ich konnte es nämlich nicht glauben, aber wenn es "damals" so war, dann kann ich es verstehen, das einige sich Sanitäter schimpfen :-)

Danke für die schnelle Antwort.

MkG,

Christian



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 27.12.2009 14:10 Chri7sti7an 7S., Velbert
 27.12.2009 14:22 Andr7eas7 B.7, Düsseldorf
 27.12.2009 14:30 Chri7sti7an 7S., Velbert
 27.12.2009 17:15 Marc7o S7., Niederneisen
 27.12.2009 17:58 Juli7an 7H., Stemwede

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