Rubrik | Berufsfeuerwehr |
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Thema | RS ein Muß? | 5 Beiträge |
Autor | Chri8sti8an 8S., Velbert / NRW | 599276 |
Datum | 27.12.2009 14:30 MSG-Nr: [ 599276 ] | 2775 x gelesen |
Rettungssanitäter, 520h Ausbildung;
Die Ausbildung richtet sich nach den „Grundsätzen zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst“ des Bund-Länderausschusses „Rettungswesen“ vom 20. September 1977
Geschrieben von Andreas Bräutigamja, gehört zur Laufbahnausbildung! Sprich: Wer schon Beamter ist und kein RS ist, darf sich als "Altlast" zurücklehnen ;-)
Ok, ich konnte es nämlich nicht glauben, aber wenn es "damals" so war, dann kann ich es verstehen, das einige sich Sanitäter schimpfen :-)
Danke für die schnelle Antwort.
MkG,
Christian
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