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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | Kritische Unterrichtsthemen | 47 Beiträge | ||
Autor | Joch8en 8P., Edingen-Neckarhausen / Baden-Württemberg | 599271 | ||
Datum | 27.12.2009 14:03 MSG-Nr: [ 599271 ] | 15601 x gelesen | ||
Geschrieben von Michael Bayer Wie ist das mit der Eignung zum Feuerwehrdienst zu vereinbaren? Zumindest in Baden-Württemberg besteht kein Rechtsanspruch auf Aufnahme in die Feuerwehr trotz körperlicher Eignung. Der Feuerwehr-Ausschuss kann jeden ohne Angabe von Gründen schlicht und einfach nicht aufnehmen. Die gerade verabschiedete Neufassung des FwG in BW besitzt zudem den Passus "geistig und charakterlich für den Feuerwehrdienst" als Voraussetzung vor. Jochen Hier bin ich "zu Hause": http://www.FF-Friedrichsfeld.de Hier im Forum vertrete ich aber immer MEINE EIGENE Meinung. | ||||
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