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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Austrittserklärung NRW | 33 Beiträge | ||
Autor | Hube8rt 8K., Erkelenz / NRW | 599236 | ||
Datum | 27.12.2009 11:31 MSG-Nr: [ 599236 ] | 25573 x gelesen | ||
Meines Erachtens kannst Du nicht einfach austreten. Ich bin der Meinung, so habe ich es auch selbst getan, das Du einen Antrag auf Entlassung stellen mußt (dem in der Regel auch entsprochen wird). Einfach austreten geht nicht, genausowenig wie einfach eintreten. Schließlich muß Dich ja der Leiter der Feuerwehr von Deinen Dienstpflichten entbinden. Also schriftlich einen Antrag auf Entlassung stellen. Gruß Hubert Keine Kommune schafft die Feuerwehr ab, weil es ein paar Tage nicht gebrannt hat. Eckart Werthebach (*1940), dt. Jurist, v. 1991 bis 1995 Präs. Bundesamt f.d. Verfassungsschutz | ||||
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