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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Ölspuren, juristisch aufgedröselt | 31 Beiträge | ||
Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 599208 | ||
Datum | 27.12.2009 10:17 MSG-Nr: [ 599208 ] | 11737 x gelesen | ||
Geschrieben von Markus Groß Kostenträger immer Straßenbauamt (Zustandsstörer), Nee, einzelne Ämter können nicht Störer sein. Juristische Person ist immer der Magistrat (oder in NRW der (Ober)Bürgermeister. Wie der dann innerhalb seiner "Geschäftszweige" die Euros hin und herschiebt, hat mit dem Gefahrenabwehrrecht nichts zu tun. Ob man solche Einsätze intern abrechnet (dann noch unterschieden nach Spielgeld und Echtgeld), ist von Gemeinde zu Gemeinde verschieden! Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | ||||
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