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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | VG Berlin: Feuerwehrgebühren nach VU nicht immer zulässig | 8 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 598725 | ||
Datum | 23.12.2009 23:36 MSG-Nr: [ 598725 ] | 3188 x gelesen | ||
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Mahlzeit! Geschrieben von Katja Midunsky Bindungswirkung hat es für andere Gerichte keine, aber es ist in der Welt. Damit kann man sich auch diese Argumentation zu eigen machen und darauf verweisen, dass es ein Gericht gibt, dass das schon einmal so entschieden hat. Ggf. für dies zu einem gewissen Mitzieheffekt. Wobei man dann doch besser etwas mehr Text lesen sollte als nur die Überschrift. Natürlich könnte man "Feuerwehrgebühren nach VU nicht immer zulässig" verstehen als "Die Erhebung von Gebühren nach VU ist nicht immer zulässig". Tatsächlich verstehe ich es aber als "Die Höhe bzw. die Berechnung der Gebühren war in zwei Fällen nicht zulässig". Die grundsätzliche Gebührenpflicht wurde doch in den hier diskutierten Fällen nicht in Frage gestellt? Geschrieben von Katja Midunsky Insoweit wird dieses Urteil sicher von den Gegnern der Feuerwehrgebühren in Gerichtsverfahren eingeführt Gibt es tatsächlich eine solche "Szene der Gebührengegner"? Geschrieben von Katja Midunsky Gedanken machen sollte man sich. Das hilft in vielen Lebenssituationen weiter, ja :-) Allerdings war das ja nun nicht gerade das erste Mal, dass ein Gericht die Art der Gebührenbemessung für Fw-Einsätze kassiert hat. Eigentlich sollte den zuständigen Sachbearbeitern schon länger klar sein, dass nicht alles geschluckt wird, wo "Feuerwehr" drüber steht. Gruß, Henning | ||||
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