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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaUrteil des BGH: Feuerwerker haften nicht unbedingt für Brandschäden2 Beiträge
AutorMark8us 8G., Bockenheim / Hessen598701
Datum23.12.2009 21:10      MSG-Nr: [ 598701 ]1440 x gelesen

Hallo,

Geschrieben von Jürgen M@yerbald ist Sylvester ...
In diesem Zusammenhang vielleicht auch interessant --> § 23 (1) der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz:
Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern ist verboten.

Die "Fachwerkhäuser" sind gerade neu hinzugekommen, was vielfach auch in der Tagespresse angesprochen wird --> Google-News


Gruß
Markus Groß

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 23.12.2009 20:16 Jürg7en 7M., Weinstadt
 23.12.2009 21:10 ., Bockenheim

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