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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Urteil des BGH: Feuerwerker haften nicht unbedingt für Brandschäden | 2 Beiträge | ||
Autor | Mark8us 8G., Bockenheim / Hessen | 598701 | ||
Datum | 23.12.2009 21:10 MSG-Nr: [ 598701 ] | 1440 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Jürgen M@yer bald ist Sylvester ... In diesem Zusammenhang vielleicht auch interessant --> § 23 (1) der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz: Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern ist verboten. Die "Fachwerkhäuser" sind gerade neu hinzugekommen, was vielfach auch in der Tagespresse angesprochen wird --> Google-News Gruß Markus Groß | ||||
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