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Rubrik | Einsatz | zurück | |||
Thema | Gefahrgutunfall nichtöffentliche Bäder | 40 Beiträge | |||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 598498 | |||
Datum | 23.12.2009 09:50 MSG-Nr: [ 598498 ] | 6874 x gelesen | |||
Geschrieben von Tom Schneider Der Betreiber ist eine HiO. Folglich hat eine HiO auch Einsatzkräfte, die eh ständig einen FME mitrumschleppen und sehr wohl dazu berechtigt sind. Nö. Eine HiOrg ist erstmal (mit ein paar Ausnahmen) ein Verein. Dieser hat dann eine Reihe von lustigen Vereinszwecken. Darunter könnte das Ziel sein mit der LEMA Abkommen/Vereinbarungen zu schließen, die darauf hinauslaufen mit Vereinsangehörigen an der Gefahrenabwehr mitzuwirken. Mitunter wird dieser Vereinszweck auch irgendwie erfüllt. Dies hat aber rein gar nichts mit deren anderen Tätigkeitsfeldern zu tun. Krasses Beispiel: Der Verein XY wirkt an der Gefahrenabwehr mit. Zugleich betreibt er ein horizontale Erleichterungsanstalt für Sozialbedürftige. Deiner Schlußfolgerung nach könte man jetzt den Damen einen FME geben, da der Verein in der Gefahrenabwehr tätig wird und es auch mal spontanen Bedarf für die Damen geben könnte. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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