| Rubrik | Einsatz |
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| Thema | Privatrecht vs. Öffentlichrechtlich | 16 Beiträge |
| Autor | Uwe 8S., Bürstadt / Hessen | 598313 |
| Datum | 22.12.2009 15:40 MSG-Nr: [ 598313 ] | 3178 x gelesen |
Feuerwehr
Technisches Hilfswerk
Geschrieben von Tom SchneiderWie ist hier der Versicherungsschutz (bei FW und HiOs), wie die Rechtslage. Muss ein schriftlicher Vertrag abgeschlossen werden?
Ähm, mal so als Frage in den Raum geworfen: Wer oder was soll denn genau versichert werden? Angenommen Firma A beauftragt die Organisation B (FW, THW oder ähnl.) mit einem Job. Nun wären folgende Schadensereignisse denkbar:
Der Ehrenamtliche von B beschädigt versehentlich auf der "Baustelle" Eigentum von A.
Der Ehrenamtliche von B beschädigt eigenes Gerät.
Der Ehrenamtliche von B verletzt sich selbst oder einen Kameraden von B.
Der Ehrenamtliche von B verletzt einen Mitarbeiter von A oder vielleicht einen Dritten, der zufällig bei A zu Besuch ist.
Das ganze lässt sich dann bestimmt auch noch differenzieren. Vorsätzlich war es vermutlich nicht, aber ist so ein Unfall nun leicht fahrlässig, oder grob fahrlässig passiert? Was ist, wenn innerhalb der Organistion B geschludert wurde und der Dienst nicht korrekt angemeldet worden ist?
Denkbar wäre auch noch die Frage, wer den entstandenen Schaden ersetzt, wenn eine zugesagte Leistung spontan aufgekündigt wird, z.b. ein angebotener Stromerzeuger steht an dem Tag nicht zur Verfügung ...
Tja, viele interessante Zwischenfragen.
MfG/MkG Uwe Stegemann
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| | 22.12.2009 10:22 |
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Tom 7S., Burgkunstadt |
| | 22.12.2009 10:56 |
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Stef7an 7A., Poing |
| | 22.12.2009 11:12 |
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., Wüstenrot |
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Tom 7S., Burgkunstadt |
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., Bad Hersfeld |
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Phil7ipp7 S.7, Düsseldorf |
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., Bad Hersfeld |
| | 22.12.2009 12:13 |
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., Wüstenrot | |