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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Privatrecht vs. Öffentlichrechtlich | 16 Beiträge | ||
Autor | Gunn8ar 8K., Wüstenrot / BW | 598214 | ||
Datum | 22.12.2009 12:13 MSG-Nr: [ 598214 ] | 3233 x gelesen | ||
Geschrieben von Marc Dickey rivatrecht vs. Öffentlichrechtlich Fast richtig in der IHK Unbedenklichkeitsbescheinigung kann aber auch drin stehen das für Ausbildungszwecke das Ganze von der IHK genehmigt ist Der Vorteil wenn Du diese IHK Bescheinigung hast, kann kein anderer Gewerbetreibender dir an den Karren fahren . Gerade das THW hat hier ziemlich viel Lehrgeld bezahlen müssen. Daher geht bei uns kein Baum mehr ohne den Aufwand. Gunnar Kreidl THW Pfedelbach | ||||
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