Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Überladenes Feuerwehrfahrzeug - rechtliche Folgen? | 35 Beiträge |
Autor | Hara8ld 8H., Erfurt / Thüringen | 598023 |
Datum | 21.12.2009 21:02 MSG-Nr: [ 598023 ] | 10794 x gelesen |
Strassenverkehrzulassungsordnung
Geschrieben von Henning KochDie StVZO hat dafür ihre eigene Regelung, siehe §70(4) StVZO.
Sorry, aber das greift hier nicht!
§70 (4)StVZO:
"Die Bundeswehr, die Polizei, die Bundespolizei, die Feuerwehr und die anderen Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes sowie der Zolldienst sind von den Vorschriften dieser Verordnung befreit, soweit dies zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung dringend geboten ist."
Mich würde die Begründung interessieren, wieso die "Überschreitung des zGG" zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten sein soll.
Diese Vorschift kann nur dann herangezogen werden, wenn dies im Einzelfall (der nachgewiesen werden muss) passiert, jedoch nicht, wenn auf Dauer das zGG durch den Einbau von Geräten bzw. deren Halterungen (für die Aufnahme der Geräte) überschritten wird.
Mit kameradschaftlichen Grüßen
Harald
Das ist meine private Meinung!
Diese habe ich mir gebildet unter Nutzung der mir bisher zugänglichen Informationen.
Ich bin bereit, meine Meinung zu ändern, aber nur aufgrund von überzeugenden Tatsachen, nicht jedoch wegen unbewiesener Behauptungen.
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