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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Überladenes Feuerwehrfahrzeug - rechtliche Folgen? | 35 Beiträge | ||
Autor | Mark8us 8R., Höhenrain / Bayern | 597988 | ||
Datum | 21.12.2009 19:15 MSG-Nr: [ 597988 ] | 10667 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Henning Koch Das Landratsamt als Kfz-Zulassungsbehörde kann die Betriebserlaubnis entziehen. Ja, durchaus. Geschrieben von Henning Koch Oder das Landratsamt hat sich missverständlich ausgedrückt. Das glaube ich nun wieder nicht, nach dem Inhalt des Schreibens an den Betreiber (HiOrg). Geschrieben von Henning Koch Oder sonstwas ;-) Dieser Punkt trifft eher zu... ;-) Gruß Markus | ||||
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