Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Überladenes Feuerwehrfahrzeug - rechtliche Folgen? | 35 Beiträge |
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 597901 |
Datum | 21.12.2009 15:39 MSG-Nr: [ 597901 ] | 11242 x gelesen |
Grundgesetz
Straßenverkehrsordnung
Grundgesetz
Grundgesetz
Hallo,
Geschrieben von Henning KochViele 7,5-Tonner können technisch mehr und sind nur aus Fahrerlaubnis-Gründen abgelastet. Das ist dann eine reine Papier-Sache.
Trotzdem ist die eingetragene zul. GM ursächlich für die benötigte Fahrerlaubnisklasse. Ein abgelastetes Fahrzeug mit 8.5t technisch möglicher, jedoch 7,5t eingetragener zul. Gesamtmasse darf mit Klasse 3/C1 gefahren werden, ist er schwerer, ist es schlichtweg Überladung mit allen Konsequenzen. Solange das Fahrzeug aber nicht über die technische Grenze hinaus beladen wird, wird die Überladung dann im zweifelsfall aber sicherlich nicht unfallursächlich sein können.
Geschrieben von Henning KochRein vom Vorschriftentext her würde ich auch sagen, dass durch die Überladung kein FE-Vergehen begründet wird (weil die FE an der zGM hängt, nicht an der tatsächlichen). Ich weiss aber, dass es dazu auch erheblich andere Meinungen gibt, deren rechtliche Begründung ich aber nicht kenne. Deswegen kann man da nur zu äußerster Vorsicht raten!
Eben. Fahrerlaubnisrechtlich gibt's da keine Probleme. Auch wenn einige das hartnäckig behaupten. Da wären schon recht viele insbesondere außerhalb der Feuerwehr ihren Führerschein losgeworden, wenn jeder überladene 7,5-Tonner mit Klasse 3-Fahrer an Bord wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis dran wäre. Die üblichen 7,5-Tonner sind meist keine Nutzlastwunder und eben deshalb oft überladen.
Geschrieben von Henning KochJa, natürlich gelten für die Fw im Einsatzfall die bekannten Ausnahmen.
Allerdings ist das ggf. sehr dünnes Eis, ohne die technischen Rahmenbedingungen zu kennen und immer mit der ungeklärten Fahrerlaubnis-Frage im Nacken. Bei letzterer handelt es sich ggf. um eine Straftat, wenn man nicht ganz besonders gute und überzeugende rechtliche Argumente für einen Notstand vortragen kann.
Welche Ausnahme sollte rechtfertigen, dass IMMER das zul. GG überschritten werden darf? Ok, dass ich im Einsatzfall im Zuge der Sonderrechte von der StVO abweichen darf, steht da so geschrieben. Dabei könnte ich mir noch vorstellen, dass man z.B. mit einem FW-LKW was im Rahmen der SoRe-Nutzung an eine Einsatzstelle transportiert und dabei das zul. GG (in gebührendem Rahmen) überschreitet. Aber sicherlich auf keinen Fall, wenn durch übliche und andauernde Beladung das zul. GG überschritten wird.
Gruß,
Michael
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| 21.12.2009 13:34 |
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= an7ony7m =7 a7., 3 |
| 21.12.2009 14:14 |
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Joch7en 7P., Edingen-Neckarhausen |
| 21.12.2009 14:15 |
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Mich7ael7 W.7, Herchweiler |
| 21.12.2009 14:19 |
 |
Chri7sti7an 7H., Karlsruhe |
| 21.12.2009 14:46 |
 |
Henn7ing7 K.7, Dortmund |
| 21.12.2009 15:18 |
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., Neuburg |
| 21.12.2009 15:32 |
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., Bremervörde |
| 21.12.2009 15:46 |
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., Neuburg |
| 21.12.2009 16:19 |
 |
., Bremervörde |
| 21.12.2009 17:57 |
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Jürg7en 7H., Herne |
| 21.12.2009 15:40 |
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Mich7ael7 W.7, Herchweiler |
| 21.12.2009 15:39 |
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Mich7ael7 W.7, Herchweiler | |