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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Überladenes Feuerwehrfahrzeug - rechtliche Folgen? | 35 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8H., Karlsruhe / Baden-Württemberg | 597882 | ||
Datum | 21.12.2009 14:19 MSG-Nr: [ 597882 ] | 11734 x gelesen | ||
Das flogende ist meine Meinung. Wenn es falsch sein sollte bitte korrigieren. 1. Wenn der Fahrer Kenntnis davon hat ja (Fahren ohne Zulassung) 2. Nicht nur in Kenntnis setzen, sondern schriftliche Info an den Kommandanten (Beweise) 3. Ja 4. nein 5. Das Fahrzeug ist mit dem Fahrgestell, Bremsen, usw. für 7,49 t zugelassen und ausgelegt. 6. siehe 5. Die Physik ändert sich nicht durch ne andere Zahl im Führerschein 7. Straßenverkehrszulassung Weitere Hilfe bekommst du mit sicherheit bei deinem nächsten Polizeirevier oder den Kontrollgruppen Polizei Schwerlastgruppe Christian Das ist wie immer meine Meinung und hat nichts mit der Meinung meiner Abteilung zu tun. Ich finde es Feige, wenn hier Kameraden still mitlesen, und dann hintenherum gemauschelt wird. WICHTIGER HINWEIS! Die Beiträge, die ich hier im Forum auf www.feuerwehr.de schreibe und veröffentliche, sind lediglich für dieses Forum bestimmt. Ich untersage jegliches Kopieren und Wiederveröffentlichen, auch auszugsweise, ohne meine schriftliche Einwilligung. | ||||
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