Rubrik | Recht + Feuerwehr |
zurück
|
Thema | Überladenes Feuerwehrfahrzeug - rechtliche Folgen? | 35 Beiträge |
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 597881 |
Datum | 21.12.2009 14:15 MSG-Nr: [ 597881 ] | 12001 x gelesen |
Straßenverkehrsordnung
Straßenverkehrsordnung
Strassenverkehrzulassungsordnung
Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-
Zulassungsverordnung - FZV)
Hallo,
Geschrieben von = anonym = anonym1. Wer haftet im Falle eines Unfalls? Kommandant, Gerätewart, Fahrer?
Damit sich die Haftung gegenüber einem ordnungsgemäßen Fahrzeug ändert müßte erstmal die 8-10%ige Überladung unfallursächlich sein oder die Unfallschwere erhöhen. Dann sind erstmal Fahrer und Halter dran, im Falle der Feuerwehr müßte dann geprüft werden, ob der betreffende Fahrer Kenntnis davon hatte. Desweiteren wird dann geprüft werden, wer die Überladung angeordnet hat, auch der steht dann in der Verantwortung.
Geschrieben von = anonym = anonym2. Muss jeder Maschinist davon in Kenntnis gesetzt sein?
Nach StVO ist auch der Fahrer für die Ladung des Fahrzeuges verantwortlich. Es kann aber sicherlich nicht in jeder Feuerwehr jeder Fahrer vor dem Ausrücken prüfen, ob das Fahrzeug überladen ist. Wer davon Kenntnis hat, dürfte normalerweise erst gar nicht fahren.
Geschrieben von = anonym = anonym3. Kann man sich weigern, das Fahrzeug zu fahren, da es überladen ist?
Ja, siehe vorherige Antwort.
Geschrieben von = anonym = anonym4. Gibt es Ausnahmen im Einsatzfall?
Nein!
Geschrieben von = anonym = anonym5. Ist es Fahren ohne Fahrerlaubnis, wenn man nur den Führerschein der Klasse C1 bzw. alt 3 besitzt?
Nein. Das Fahrzeug hat ein eingetragenes zul. Gesamtgewicht. Darauf bezieht sich die Fahrerlaubnis und auf nichts sonst. Selbst wenn die Karre 10t auf die Waage bringt, reicht der 3er bzw. C1-Führerschein, wenn in den Papieren max. 7,5t drin stehen. Überladung mit allen Folgen bleibt es aber trotzdem.
Geschrieben von = anonym = anonym6. Wie sieht es aus, wenn man einen Führerschein der Klasse C bzw. 2 hat?
Ändert hier auch nix. Überladung ist Überladung und hat nix mit der Führerscheinklasse zu tun.
Geschrieben von = anonym = anonym7. Welche Rechtsgrundlagen gibt es?
StVO, StVZO, FZV, FEV usw.
Gruß,
Michael
 Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen
|
<< [Master] | antworten | |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|
| 21.12.2009 13:34 |
 |
= an7ony7m =7 a7., 3 |
| 21.12.2009 14:14 |
 |
Joch7en 7P., Edingen-Neckarhausen |
| 21.12.2009 14:15 |
 |
Mich7ael7 W.7, Herchweiler |
| 21.12.2009 14:19 |
 |
Chri7sti7an 7H., Karlsruhe |
| 21.12.2009 14:46 |
 |
Henn7ing7 K.7, Dortmund |
| 21.12.2009 15:18 |
 |
., Neuburg |
| 21.12.2009 15:32 |
 |
., Bremervörde |
| 21.12.2009 15:46 |
 |
., Neuburg |
| 21.12.2009 16:19 |
 |
., Bremervörde | |