Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Überladenes Feuerwehrfahrzeug - rechtliche Folgen? | 35 Beiträge |
Autor | Joch8en 8P., Edingen-Neckarhausen / Baden-Württemberg | 597880 |
Datum | 21.12.2009 14:14 MSG-Nr: [ 597880 ] | 12323 x gelesen |
Strassenverkehrzulassungsordnung
Ich bin jetzt kein Straßenverkehrsgesetzler, aber aus meinem Wissen:
Geschrieben von = anonym = anonym1. Wer haftet im Falle eines Unfalls? Kommandant, Gerätewart, Fahrer?
Der Fahrer ist für das Führen des Fahrzeugs zuständig. Nicht der Kommandant und nicht der Gerätewart. Also sitzt der Fahrer (wie auch bei anderen Unfällen mit Einsatzfahrzeugen) vor dem Kadi.
Allerdings: Auch das Führenlassen eines Fahrzeuges, das das zGG überschreitet, ist nach Bußgeldkatalog ein Tatbestand. Damit wäre die Gemeinde (Kommandant?) mit im Boot.
( http://www.verkehrsportal.de/bussgeldkatalog/bkatv_64.php: "Tatbestand: Als Halter die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs, eines Anhängers oder einer Fahrzeugkombination angeordnet oder zugelassen, obwohl die zulässige Achslast, das zulässige Gesamtgewicht oder die zulässige Anhängelast hinter einem Kraftfahrzeug überschritten war" )
2. Muss jeder Maschinist davon in Kenntnis gesetzt sein?
Ja.
3. Kann man sich weigern, das Fahrzeug zu fahren, da es überladen ist?
Ich soll mich nicht weigern können, ein Fahrzeug zu fahren, das nicht Ordnugsgemäß ist? Natürlich kann man sich weigern eine Ordnungswidrigkeit zu begehen.
7. Welche Rechtsgrundlagen gibt es?
Bußgeldkatalog. StVZO, StVG.
Grüße aus Mannem
Jochen
Hier bin ich "zu Hause": http://www.FF-Friedrichsfeld.de
Hier im Forum vertrete ich aber immer MEINE EIGENE Meinung.
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| 21.12.2009 13:34 |
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= an7ony7m =7 a7., 3 |
| 21.12.2009 14:14 |
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Joch7en 7P., Edingen-Neckarhausen |
| 21.12.2009 14:15 |
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Mich7ael7 W.7, Herchweiler |
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Chri7sti7an 7H., Karlsruhe |
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Henn7ing7 K.7, Dortmund |
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., Neuburg |
| 21.12.2009 15:32 |
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., Bremervörde |
| 21.12.2009 15:46 |
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., Neuburg |
| 21.12.2009 16:19 |
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., Bremervörde | |