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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Einsatzleiter nach FSHG NRW | 23 Beiträge | ||
Autor | Sven8 T.8, Hamburg / Hamburg | 597663 | ||
Datum | 20.12.2009 14:48 MSG-Nr: [ 597663 ] | 6929 x gelesen | ||
Hi! In erster Linie als Feuerwehrmann. Der fachkundige Bürger würde (abhängig von der Gefährdungslage) auch lieber den qualifizierten Atemschutzgeräteträger haben, weil - der unqalifizierte AGT durch falsche Handhabung des Strahlrohrs den gefährdeten Bürger auch "kochen" kann (das lernt er allerdings auch nicht im Standard-AGT-Lehrgang) - der unqalifizierte AGT durch falsches Öffnen von Türen oder Fenster noch mehr Probleme im Haus verursachen kann, als die der Bürger vielleicht schon hat oder andere Bürger des Mehrfamilienhauses bis dahin noch gar nicht hatten - die nachfolgenden qualifizierten AGT dann nicht durch die Rettung des ungelernten FA gebunden sind. Gruß Sven | ||||
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