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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | Löschwasserrückhaltung | 5 Beiträge | ||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 597591 | ||
Datum | 20.12.2009 13:39 MSG-Nr: [ 597591 ] | 3982 x gelesen | ||
Hallo, Auszug aus: http://www.einsatzleiterhandbuch.org/ 3 Löschwasserrückhaltung 3-LöWaRüHa Allgemeines Die Löschwasserrückhaltung im vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz ist wichtig, da nach dem Besorgnisgrundsatz des Wasserhaushaltsgesetzes jede Gefährdung (= Einleitung ungeklärter Abwässer) des Grundwassers zu unterlassen ist. Auf topografische Verhältnisse achten. Dabei Gefälle und Fließrichtung beachten und ggf. Mulden, Senken und Gräben als (Hilfs-)Staubecken nutzen. Mit Kanalbetrieb abklären, ob des sich beim Abwassersystem um ein Misch- oder ein Trennsystem handelt. Beim Mischsytem läuft alles zur Kläranlage. Beim Trennsystem in der Regel nur die Abläufe innerhalb des Gebäudes. Das Oberflächenwasser und die Dachentwässerung laufen hier oftmals direkt in Bäche, Flüsse oder in Sickerbecken. Betriebe mit eingebauten Löschwasserrückhalteeinrichtungen verfügen i.d.R. über Feuerwehreinsatzpläne. Diese zur Information mit heranziehen! Auf eingesetztes Personal und Gerät sowie ggf. im Winter auf Eisbildung bei evtl. notwendigem Aufstau im Gelände achten! Hinweis: Der Löschwasserverbrauch (in m3) beträgt erfahrungsgemäß ca. 1,5 * Brandfläche (in m2). Dies gilt annähernd linear für Brandflächen bis ca. 1600 m2. Da das Brandgut und das Gebäude auch einiges davon aufnimmt, wird das Rückhaltevolumen nicht so hoch liegen und auch zeitversetzt auftreten (“Schwammeffekt”). Maßnahmen Löschwasserrückhaltung ist personal- und materialintensiv! Entsprechend der notwendigen Maßnahmen sind frühzeitig die entsprechenden Nachforderungen zu stellen. Beim Einlaufen in das öffentliche Kanalnetz sind sofort die Abwasserwerke bzw. die Kläranlage zu informieren. Ggf. deren Vorfluter bzw. Regenrückhaltebecken als Auffangbehälter nutzen. Beim Einlaufen in Straßenabläufe ist der Verlauf des Kanals undingt zu prüfen, um ein Einlaufen in Bäche und offene Gewässer sowie Sickerbecken zu verhindern. Abklären welche Produkte gebrannt haben, bzw. gelagert oder transportiert wurden. Grobabschätzung bzw. –bewertung des ablaufenden Löschwassers durch Bestimmung des PH-Wertes mit Indikatorpapier. Vorsicht vor Wiederverwendung des aufgefangenen LW! Auf Giftstoffe und das eigene Material schädigende Stoffe achten! Im Aufstaubereich auf gefährdete Materialien oder gar mit Wasser reagierende Stoffe achten, ggf. in Sicherheit bringen. Zur Schaumerzeugung ist das aufgefangene Löschwasser ungeeignet! • Prüfen ob vorbeugende Maßnahmen (LW-Schotts, Auffangbehälter, -becken etc.) vorhanden und eingesetzt sind. Dies ist zwar nicht Aufgabe der Feuerwehr, jedoch sind nicht eingesetzte Schotts in jedem Fall von der Feuerwehr einzusetzen, sobald im Rahmen des Einsatzes dafür Personal zur Verfügung steht. • Sind ggfs. Pumpen in Betrieb zu setzen, um Abwässer in vorgesehene Auffangbecken etc. zu pumpen? • Kanaleinläufe bzw. –übergänge ins öffentliche Kanalnetz dicht setzen (z.B. Schieber schließen, bzw. provisorisch mit Luftkissen, Kunststofffolien, Sandsäcken) bzw. entsprechende Trennsysteme aktivieren. • "Natürliche" Gegebenheiten (z.B. Bodensenken, "wertlose" Keller, aber auch "wertarme" Gebäude mit wenigen Öffnungen) durch Dichtsetzen von Kanaleinläufen, Türen etc. mit Hilfe von Luftkissen, Folien, Holzbalken, Sandsäcken, Erdwällen nutzen. • Auf mögliche Ex-Gefahr bei brennbaren Flüssigkeiten im LW achten (v.a. Keller, Kanäle etc.) • Aufnahmebecken errichten (z.B. mit Folienschläuchen, Foliensäcken, Faltbehälter etc.). • Werden Dämme im Freien errichtet, sollten bei Bedarf Überfahrstellen (z.B. Erdrampen) eingerichtet werden, um die Dämme beim notwendigen Überfahren nicht zu zerstören! • Frühzeitig die Kapazitäten der Rückhaltemaßnahmen mit dem eingesetzten Löschwasservolumenstrom und der voraussichtlichen Einsatzdauer in Verbindung bringen. Dementsprechend weitere Maßnahmen + zusätzliche Behälter anfordern und aufstellen + Erdwälle aufschieben (maschinell mit Hilfe von Radladern etc.) + Dämme errichten 3 - HOCHWASSER + Notfalls Abtransport mit Hilfe von Tankwagen, Saugwagen frühzeitig vorbereiten. Dies ist sehr problematisch, da dann im Regelfall ein immenser Löschwasseranfall bewältigt werden muß und dazu viele entsprechende Saug-Fahrzeuge erforderlich sind! + Einleitung in Kanalsystem etc. nur unter Absprache mit zuständigen Behörden (Untere Wasserbehörde, Abwasserbetriebe)! planen und durchführen. Im aufgestauten Bereich - Gesamten gefährdeten Bereich spätestens mit Beginn des Aufstauens stromlos schalten! - Wasserdichte Ausrüstung, z.B. Gummistiefel verwenden, da sonst Kontaminations- bzw. Gesundheitsgefahr besteht! Folgemaßnahmen ! * Einleitung in Kanalisation nur in Absprache/Zustimmung zuständiger Behörden. • Eingesetztes Gerät (Folienschläuche etc.) reinigen 3 - DEKONTAMINATION. • Betreiber auf ggf. Probleme durch Kontamination bzw. anschließender Rostbildung bei Maschinen in diesem Bereich hinweisen! Benachrichtigen: - Umweltamt - Untere Wasserbehörde, ist i.d.R. für die Entsorgung zuständige Behörde. - Umweltamt - Kanalbetriebe - Betreiber, Eigentümer - __________________ Literaturhinweise: - Guthe, Gerhard: Möglichkeiten zur Löschwasserrückhaltung, Abschnittsarbeit, BF Düsseldorf, 02/96 - Günther, Kuno-Peter; Thon, Werner und Bockwoldt, Manfred: Löschwasserrückhaltung als Beitrag zum Umweltschutz, in vfdb-Zeitschrift 1/1990, Kohlhammer Verlag, Stuttgart, 1990 - Paersch, Andreas und Spengler, Uwe: Das Problem Löschwasser, in: brandschutz, 7/94 - Schweitzer, Olaf: Ermittlung des Löschwasserverbrauchs durch die Auswertung von Brandberichten im Hinblick auf erforderliche Löschwasserrückhaltevolumina, BUGH Wuppertal, Diplomarbeit, 1991 Autor: Cimolino ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | ||||
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