Rubrik | Einsatz |
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Thema | Einsatzleiter nach FSHG NRW | 23 Beiträge |
Autor | Manf8red8 R.8, Rösrath / NRW | 597563 |
Datum | 20.12.2009 12:46 MSG-Nr: [ 597563 ] | 7154 x gelesen |
Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) Nordrhein-Westfalen
Dienstanweisung
Unterbrandmeister /-in
Oberfeuerwehrmann
Unterbrandmeister /-in
Hauptfeuerwehrmann
Hallo Anonym,
ich habe den Eindruck, hinter den Fragen zum FSHG bzw. Eurer DA steckt ein wenig der Ärger, dass Euer Einheitsführer bzw. sein Stellvertreter nicht immer beim Einsatz sind.
Hier würde ich an Deiner Stelle die nächste Dienstbesprechung/Versammlung dazu nutzen, die Einheitsführung zu fragen, wie ihr im Falle der Abwesenheit sowohl der Einheitsführer als auch anderer F III/F IV-Leute verfahren sollt. Die Frage kann auch ein UBM, OFM etc. stellen, der in einer solchen "Einsatzleiterfnktion" tätig werden mußte.
Es ist zunächst seine Aufgabe, seine Einheit vernünftig zu organisieren. Für mich gehört dazu die organisatorische Klärung aus der Ebene Eurer Gemeinde/Stadtdie aber auch die verstärkte Ausbildung von F III-Leuten.
An Stelle eines "einsatz leitenden" UBM, HFM etc. würde ich aber unverzüglich nach Feststellung, dass keine Führungskräfte nachrücken, diese nachfordern. Dann muss halt der Wehrführer oder die Nachbareinheit ausrücken und die Einsatzleitung übernehmen.
Gruß
Manfred
Ich gebe ausschliesslich meine persönliche Meinung wider, nicht die der Feuerwehr Rösrath
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