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Thema | Einsatzleiter nach FSHG NRW | 23 Beiträge |
Autor | Chri8sti8an 8T., Recklinghausen / NRW | 597523 |
Datum | 19.12.2009 22:03 MSG-Nr: [ 597523 ] | 7422 x gelesen |
Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) Nordrhein-Westfalen
Dienstanweisung
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
Zugführer
Abkürzung des Gruppenführerlehrganges für ehrenamtliche Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr.
Hallo anonym!
Ich kann erstmal auf die schnelle auch keinen Wiederspruch zum FSHG in der DA finden.
Sollte es allerdings so sein, das ihr ohne einen GF oder ZF also mindestens einen Brandmeister (UBM haben in NRW doch auch keinen F3, oder irre ich da?) ausrückt, so ist der Dienstgradhöchste auf dem erstausrückenden Fahrzeug gut beraten, wenn er direkt beim Ausrücken weitere Einheiten nachalarmieren lässt.
Sollte er wissen, das auf dem nächsten Fahrzeug definitiv eine Führungskraft dabei ist, kann er das sein lassen. Ansonsten muss er je nach eurer Struktur/AAO entweder den A/B/C-Dienst nachalarmieren lassen oder eine weitere Einheit, in der Hoffnung, das mit deren Eintreffen auch eine geeignete Führungskraft an der Einsatzstelle eintrifft.
So ist er auf der sicheren Seite und sollte des öfteren eine Einheit aus einem anderen Ausrücke/Gemeindebereich auftauchen, so werden sicherlich auch schnellstens bei euch entsprechende Lehrgänge vergeben ;-)
Gruß
Christian
Und wie bei allen anderen auch: Alles meine private Meinung!
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