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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Einsatzleiter nach FSHG NRW | 23 Beiträge | ||
Autor | Stef8an 8J., Birlenbach / Rheinland-Pfalz | 597518 | ||
Datum | 19.12.2009 21:51 MSG-Nr: [ 597518 ] | 7460 x gelesen | ||
Deutschland und die Auslegung von Vorschriften... GMV-Vo wenn ich die Situation nicht nicht mit eigener Kraft beherrschen kann, dann brauche ich Hilfe und die lasse ich dann kommen, und wenn es es der Bundesfeuerlöschpräsident ist...dann gebe ich dem die Einsatzleitung. Mal im Ernst. Wenn ich keine geeignete FühKr zur Verfügung habe, dann lass ich den Wehrleiter, Stadbrandinspektor, A-,B-,C-Dienst oder die nächst gelegene Einheit mit Zugführer alarmieren Eine solche Dienstanweisung wird nur geschrieben um die Führungsstreitigkeiten der Fürsten zu regeln und greift auch nur so lange wie das Schadensereignis auf die eigene Gemeine begrenzt bleibt. Grüße Stefan "In Ägypten haben früher 150.000 Leute 35 Jahre lang an einer Pyramide gearbeitet - aber bei uns arbeiten doppelt so viele Leute doppelt so lange allein an der Baugenehmigung." ...Frei nach Dieter Nuhr | ||||
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