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Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
Thema | Kennzeichnung Rettungsdienstkräfte Bayern | 55 Beiträge | ||
Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 596950 | ||
Datum | 16.12.2009 22:25 MSG-Nr: [ 596950 ] | 14354 x gelesen | ||
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Geschrieben von Christof Strobl Es wird sich immer auf einzelne Einheiten der BW beschränken und diese müssen ja von wem geführt werden, Von wem die verantwortlich geführt werden, ist in den einschlägigen ZMZ-Papieren nachzulesen. Kurz gesagt: Von Soldaten. Damits einfacher wird: Wenn Du Dir zu hause einen Handwerker bestellst, bestimmst Du den Auftragsumfang und wann er in deine Wohnung kann und wann nicht. Du bestimmst aber nicht, ob die Firma mit 3 oder 5 Leuten kommt und ob die um 17 Uhr oder um 19 Uhr Feierabend machen. Wenn Du Deine Kinder zur Hausarbeit verdonnerst, hast Du ggf. andere Eingriffsmöglichkeiten in den "Dienstbetrieb". Den Vergleich musst Du jetzt selber schaffen ;-) Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | ||||
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