Rubrik | Sonstiges |
zurück
|
Thema | GF in NDS, VO usw. - war: nicht bestellter GF - war: Berufung / Best | 48 Beiträge |
Autor | Lars8 T.8, Oerel / Niedersachsen | 596935 |
Datum | 16.12.2009 21:41 MSG-Nr: [ 596935 ] | 11993 x gelesen |
Infos: | 16.12.09 Dienstgrad-VO (Nds.) 16.12.09 Mindeststärke-VO (Nds.)
|
Löschgruppenfahrzeug
Tanklöschfahrzeug
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
1. Truppführer
2. Task Force
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
Persönliche Nachricht (über myForum)
Geschrieben von Sven Bössel
Ich denke, wir liegen da schon auf einer Linie.
Das denke ich vor allem nach Deinen letzten beiden Beiträgen auch.
Geschrieben von Sven Bössel
Das ist tatsächlich möglich. Angenommen, eine Stützpunktwehr hat LF 10/6 und TLF 16/24-Tr. Macht einmal GF = HLM, einmal TF selbst. takt. Einheit Trupp = OLM, zwei Stv. = 2 mal LM.
Angenommen, diese Wehr hat aber viel mehr Aktive, als die vorgeschriebenen 32 nach MindStVO, dann kann man zusätzliche Löschtrupps aufstellen, ohne dass Fahrzeuge dafür zur Verfügung stünden, jeweils pro Löschtrupp 1 OLM und 1 LM. Das geht rechtlich. Wenn man sein Kommando entsprechend aufblasen will .....
Das hat für mich nichts mit "aufblasen" zu tun, sondern damit, daß immer (mind.) ein Fahrzeugführer mit entsprechender und gekennzeichneter Qualifikation pro Fahrzeug verfügbar ist bzw. nach Alarmierung erscheint und vorne rechts sitzt. Der nach dem Alarm eintreffende "Überschuß" sitzt halt hinten....
Geschrieben von Sven Bössel
Nach derzeitiger nds. Verordnungslage eben gar nicht.
Mir ergibt diese Regelung der VO keinen Sinn. Wenn es nach mir ginge, hätte eben jeder GF einen roten Balken, um daran zu erkennen, dass er die Qualifikation erworben hat.
Gut, sollte ich mal nach Peine umziehen, bekomme ich also zwei Balken (einen links, einen rechts) von Dir?! :-)
Dafür wäre ich auch, wenn´s nach mir ginge. Aber erkläre mir mal (per PN, weil eigentlich können wir den öffentlichen Teil jetzt ja schliessen), warum das aktuell nicht gehen soll?!
In der Dienstgrad-VO steht nichts davon, daß man für eine Helmkennzeichnung einer "einsatzspezifischen Funktion" (also z.B. "Fahrzeugführer") bestellt/berufen/gewählt sein muß... denn das steht ja eher in §2, Absatz 1 unter den Funktionen und den dazugehörigen Funktionsabzeichen auf der Dienstkleidung, für die man bestellt/berufen/gewählt werden muß.
Von "einsatzspezifischen Funktionen" und der damit verbundenen Kennzeichnung auf der Schutzkleidung (also auch Helm) steht das erst was in Anlage 6, Punkt V. "Kennzeichnung einsatzspezifischer Funktionen" mit Helmkennzeichnung und den Westen.
Gruß
Lars
"Nutze Deine Fähigkeiten, beschränke Dich nicht auf Zuständigkeiten. "
J. Dalhoff
****************************************************************************
Natürlich gebe ich hier nur meine eigene, persönliche Meinung wieder.
Wer meint, meine Worte irgendwo drucken oder zitieren zu müssen, möge mich vorher fragen.
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen |
<< [Master] | antworten | |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|
| 15.12.2009 14:58 |
|
Lars7 T.7, Oerel nicht bestellter GF fährt Einsatz als GF - war: Berufung / Bestellung | |